Tel. (09181) 23223-0

Kundennähe

Effiziente Arbeitsabläufe & direkte Kommunikation

Aus der Praxis für die Praxis

Durch unseren ganzheitlichen Ansatz können wir Sie darin unterstützen, vorausschauend zu handeln und frühzeitig mögliche Probleme zu identifizieren. Unser Leistungsspektrum umfasst die Steuerberatung und die Unternehmensberatung, das Controlling sowie Beratungsangebote in den Bereichen Corporate Finance und Vermögen.

Die Kanzlei

Seit 1999 fokussieren wir uns auf den Mittelstand – aus der Praxis, für die Praxis.

Controlling

Krisenberatung und Controlling für den Mittelstand.

Spitz Akademie

Know-how, Infos und Beratungsangebote für Immobilienunternehmer.

Leistungen

Steuerberatung, Unternehmensberatung, Controlling, Corporate Finance, Vermögen, Immobilien.

Mandanteninformationen

In unseren Mandanteninformationen finden Sie jeden Monat die aktuellen News zu den Themen Steuern, Recht und Wirtschaft.

Media

Spitz-Imagevideo

In Zusammenarbeit mit Firmen.tv stellt sich die Spitz Wirtschafts- & Steuerberatung im Imagefilm vor.

Podcast: Fix & Flip

Georg Spitz spricht im Immopreneur-Podcast (I045) über die passende Rechtsform für Fix-&-Flip-Geschäfte.

News

Terminvereinbarung für Einzelberatungen ab sofort wieder online möglich!

10.01.2024. Ab sofort können Sie wieder Beratungstermine bei Herrn Steuerberater Georg Spitz online via eTermin gebuchen werden - 100%iger Datenschutz nach aktuellen EU-Richtlinien und SSL-Verschlüsselung für maximale Sicherheit bei der Datenübertragung selbstverständlich inklusive!

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Ab 2023: Kein „gelber Zettel“ mehr

Ab 2023: Kein „gelber Zettel“ mehr

Entfall der papiergebundenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum 1. Januar 2023

21.12.2022. Ab dem 01.01.2023 entfällt die papiergebundene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und damit die Abgabe des „gelben Zettels“. Stattdessen muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei den Krankenkassen elektronisch abgerufen werden. Der Arzt übermittelt die Daten zur AU bzw. Informationen zu einem stationären Krankenhausaufenthalt elektronisch an die Krankenkasse. Wir empfehlen Arbeitgebern, ihre Mitarbeiter über das geänderte Verfahren beim Arzt zu informieren. Die Mitarbeiter sind weiterhin verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. 

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