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Aktuelles

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Wir bieten regelmäßig kostenfreie Veranstaltungen zur Steuer- und Unternehmensberatung an, zu denen wir unsere Mandanten und andere Interessenten herzlich einladen. Außerdem finden Sie hier auch die Inhalte der monatlich erscheinenden Mandanten-Informationen der DATEV.

Veranstaltungen

Aktuell stehen keine Veranstaltungen an.

News

Terminvereinbarung für Einzelberatungen ab sofort wieder online möglich!

10.01.2024. Ab sofort können Sie wieder Beratungstermine bei Herrn Steuerberater Georg Spitz online via eTermin gebuchen werden - 100%iger Datenschutz nach aktuellen EU-Richtlinien und SSL-Verschlüsselung für maximale Sicherheit bei der Datenübertragung selbstverständlich inklusive!

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Ab 2023: Kein „gelber Zettel“ mehr

Ab 2023: Kein „gelber Zettel“ mehr

Entfall der papiergebundenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum 1. Januar 2023

21.12.2022. Ab dem 01.01.2023 entfällt die papiergebundene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und damit die Abgabe des „gelben Zettels“. Stattdessen muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei den Krankenkassen elektronisch abgerufen werden. Der Arzt übermittelt die Daten zur AU bzw. Informationen zu einem stationären Krankenhausaufenthalt elektronisch an die Krankenkasse. Wir empfehlen Arbeitgebern, ihre Mitarbeiter über das geänderte Verfahren beim Arzt zu informieren. Die Mitarbeiter sind weiterhin verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. 

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Steuernews

Wachstumschancengesetz

16.01.2024. Am 17.11.2023 hat der Deutsche Bundestag das sog. Wachstumschancengesetz verabschiedet. Der Bundesrat hat am 24.11.2023 kritisiert, dass seine Änderungsvorschläge allenfalls punktuell übernommen wurden. Daher hat er den Vermittlungsausschuss einberufen, der sich nun mit den Gesetzesinhalten befassen muss. Der Vermittlungsausschuss wird erst 2024 tagen.

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Kein Abzug "finaler" ausländischer Betriebsstättenverluste

24.05.2023. Der Bundesfinanzhof hat eine für international tätige deutsche Unternehmen wichtige Entscheidung getroffen (Az. I R 35/22). Danach können inländische Unternehmen Verluste aus einer im EU-Ausland belegenen Niederlassung nicht steuermindernd mit im Inland erzielten Gewinnen verrechnen, wenn nach dem einschlägigen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung für die ausländischen Einkünfte kein deutsches Besteuerungsrecht besteht.  

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