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Digitales Bankenreporting

Digitaler Finanzbericht (DiFin) ab April 2018

Digitales Bankenreporting

09.05.2018. Der Digitale Finanzbericht (DiFin) (www.digitaler-finanzbericht.de) ist ein standardisiertes Übermittlungsverfahren zur digitalen Einreichung von Jahresabschlüssen (für Bilanzierer und Einnahmenüberschussrechner). Statt weiterhin umfangreiche Dokumente auf Papier zu übergeben, können diese künftig elektronisch an das jeweilige Kreditinstitut übermittelt werden. Ab April 2018 starten Banken und Sparkassen die Umstellung auf das neue, bundesweit einheitliche Standardverfahren „Digitaler Finanzbericht".

Mit dem Verfahren „Digitaler Finanzbericht" steht künftig ein effizientes, medienbruchfreies und sicheres Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen an Banken und Sparkassen zur Verfügung. Der Digitale Finanzbericht ist damit der Einstieg in die konsequente Digitalisierung der Geschäftsprozesse in der Beziehung Kanzlei – Mandant – Bank.

Das, was bei der Übermittlung der E-Bilanz zum Finanzamt und bei der Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger bereits gängige Praxis ist, wird nun auch in der Geschäftsbeziehung zu Kreditinstituten umgesetzt. Die Kanzlei Spitz hat sich mit dem neuen Verfahren bereits auseinandergesetzt und erste Erfahrungen sammeln können. In einem Pilotprojekt mit Mandanten und deren Kreditinstituten wurden entsprechende Vereinbarungen getroffen und digitale Finanzberichte übermittelt. Die Spitz Wirtschafts- & Steuerberatung nimmt hierdurch eine Vorreiterrolle ein und ist für die sich abzeichnenden Veränderungen im Bankenreporting der Mandanten als kompetenter Ansprechpartner gewappnet.