Tel. (09181) 23223-0
Steuerberater
Sie befinden sich hier:

Geschäftsessen richtig abrechnen

Was Sie bei der steuerlichen Berücksichtigung von Bewirtungskosten beachten müssen

Geschäftsessen richtig abrechnen

07.07.2016. Eine Vertragsverhandlung entspannt ins Restaurant verlegen? Ein Meeting zu einem neuen Projekt im Biergarten abhalten? Einen wichtigen Kunden zu einem guten Essen einladen, um neue Aufträge zu besprechen? Die Kosten dafür können Sie steuerlich geltend machen. Dabei ist allerdings einiges zu beachten. „Das größte Problem sind aus meiner Erfahrung die strengen Nachweis- und Dokumentationspflichten des Finanzamtes" erklärt Verena Schröder, die regelmäßig mit Anfragen von Mandanten zu diesem Thema konfrontiert wird. Welche Informationen genau das Finanzamt von Ihnen benötigt und was sonst noch zu beachten ist, lesen Sie in unserer aktuellen Unternehmer-Trickkiste.

Die Themen im Einzelnen:

  1. Geschäftspartner bewirten -– was müssen Sie beachten?
  2. Checkliste: Welche Angaben benötigt das Finanzamt?
  3. Und was ist mit der Bewirtung von eigenen Mitarbeitern?
  4. Können auch Arbeitnehmer Bewirtungskosten absetzen?

Abgerundet wird unsere Trickkiste diesmal mit einer Checkliste zum Ausdrucken und Mitnehmen. So haben Sie bei der nächsten Gelegenheit alle relevanten Informationen gleich zur Hand!

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass sich die Grenze, ab der das Finanzamt weitere Informationen benötigt, von 150€ auf 250€ erhöht hat. Dies haben wir in der Checkliste für Sie angepasst.