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Die Erbschaftsteuerreform

Das ändert sich für Firmenerben

Die Erbschaftsteuerreform

07.07.2016. Seit Ende 2014 ringen Union und SPD um eine Reform der Erbschaftsteuer. Nun wurde ein Kompromiss geschlossen, der Firmenerben wie bisher weitgehend von der Erbschaftsteuer befreit, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Doch die vom Bundesverfassungsgericht geforderten schärferen Vorgaben wurden berücksichtigt. Nun müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Bei Redaktionsschluss lag noch keine Entscheidung vor – wir werden Sie natürlich auf dem Laufenden halten.

Verschonung von Betriebsvermögen: Die neuen Regelungen im Überblick

Auf www.impluse.de findet sich eine gelungene Übersicht über die Neuregelungen, die wir an dieser Stelle zitieren möchten.

Großvermögen

Ab Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro je Erbfall gibt es eine Bedürfnisprüfung. Der Erbe muss nachweisen, dass ihn die Zahlung der Erbschaftsteuer überfordern würde. Unterhalb der Grenze werden weiter Steuervorteile gewährt. Lässt sich der Erbe auf die Bedürfnisprüfung ein, muss er sein Privatvermögen offenlegen. Das kann zur Hälfte zur Besteuerung herangezogen werden.

Stundung

Wird die Steuer aus dem Privatvermögen gezahlt, kann sie zehn Jahre lang zinslos gestundet werden – allerdings nur im Erbfall und nicht bei einer Schenkung. Voraussetzung ist die Einhaltung der Lohnsummenregelung (Jobzahl) und der Haltefrist.

Abschmelzmodell

Soll Privatvermögen privat bleiben, greift ein Abschlag: Mit wachsendem Unternehmensvermögen muss ein größerer Teil des Betriebsvermögens versteuert werden. Die Verschonung sinkt schneller mit der Größe des Unternehmensvermögens bis auf null. Der Verschonungsabschlag verringert sich um einen Prozentpunkt für jede 750.000 Euro, die das Erbe über 26 Millionen Euro liegt. Keine Verschonung wird gewährt ab einem Erbe von 90 Millionen Euro (bei der Optionsverschonung u.a. mit 7 Jahren Haltefrist) und von 89,75 Millionen (bei der Regelverschonung mit u.a. 5 Jahren Haltefrist).

Familienunternehmen

Für Familienunternehmen mit Kapitalbindung beziehungsweise Verfügungsbeschränkung – der Erbe kann nicht frei über Gewinne oder Verkäufe entscheiden – ist ein Steuerabschlag auf den Firmenwert geplant. Der darf maximal 30 Prozent betragen. Die Beschränkungen müssen zwei Jahre vor und 20 Jahre nach dem Tod des Erblassers beziehungsweise dem Schenkungszeitpunkt vorliegen.

Kleinbetriebe

Bisher sind Betriebe mit bis zu 20 Arbeitnehmern vom Nachweis des Arbeitsplatzerhalts befreit. Künftig sollen nur Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern von der Nachweispflicht ausgenommen werden. Saisonarbeiter werden nicht berücksichtigt.

Betriebs- und Verwaltungsvermögen

Es soll bei der Abgrenzung zwischen „verschonungswürdigem" und „nichtverschonungswürdigem" Vermögen bleiben. Anders als Betriebsgrundstücke und Maschinen wird Verwaltungsvermögen besteuert und nicht „verschont". 10 Prozent des Verwaltungsvermögens bleiben pauschal steuerfrei, auch Tatbestände wie die betriebliche Altersvorsorge oder verpachtete Grundstücke. Finanzmittel können zu 15 Prozent zum steuerrechtlich begünstigten Vermögen gerechnet werden, um die Liquidität zu sichern.

Ausland

Für international aufgestellte Familienunternehmen bleibt es bei Begünstigungsfähigkeit von Firmenbeteiligungen außerhalb der EU, wenn sie von einer Holdinggesellschaft gehalten werden.

Investitionsklausel

Mittel aus einem Erbe, die gemäß dem vorgefassten Willen des Erblassers innerhalb von zwei Jahren nach seinem Tod für Investitionen in das Unternehmen getätigt werden, sollen steuerrechtlich begünstigt werden.

Unternehmenswert

Für das vereinfachte Ertragswertverfahren gibt es eine neue Berechnung. Das jetzige Verfahren führt angesichts der Niedrigzinsen zu unrealistisch hohen Firmenwerten. Bisher werden diese ermittelt, indem ein Kapitalisierungsfaktor von rund 18 mit dem Gewinn multipliziert wird. Künftig soll sich dieser Faktor zwischen 10 und maximal 12,5 bewegen.

Quelle: http://www.impulse.de/wirtschaftspolitik/einigung-erbschaftsteuerreform/2815323.html (04.07.2016)

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