Kinder "haften" für ihre Eltern

Informationsabend mit Rechtsanwalt Peter Ehrensberger am 5. November 2015 im Landratsamt Neumarkt
21.12.2015. Einfach ist es nicht. Und keiner denkt gerne daran an das Alter, an Pflegebedürftigkeit, an seinen eigenen Tod. Doch das sollte man tun, raten Steuerberater Georg Spitz und Rechtsanwalt Peter Ehrensberger. Und zwar nicht erst, wenn es schon (fast) zu spät ist. Damit alle Parteien wissen, worauf sie sich einlassen, ist eine Beratung durch den Profi unerlässlich. Schnell wird eine voreilig übertragene Immobilie um sie "an den Behörden vorbei zu schleusen" oder an der Erbschaftsteuer zu sparen zum Problem für alle. Denn tritt der Pflegefall ein, gehen die Kosten oft in die Tausende. Und das kann (unternehmerische) Existenzen bedrohen, warnt Steuerberater Georg Spitz.
Im Rahmen des Infoabends Kinder haften' für ihre Eltern" am Donnerstag, den 5. November 2015 im Landratsamt Neumarkt wiesen Georg Spitz und Peter Ehrensberger die rund 80 Teilnehmer auf Risiken und Pflichten hin erörterten aber auch die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Im Pflegefall haftet zunächst der Betroffene selbst für die entstehenden Kosten. Reichen Rente und Ersparnisse nicht aus, müssen die Angehörigen einspringen. Geht es nur um einige hundert Euro monatlich, ist es eine Überlegung wert, hier die Behörden zunächst außen vor zu lassen und den Betrag unter den Angehörigen aufzuteilen", rät Peter Ehrensberger. Denn wird der zu Pflegende zum Sozialfall, müssen alle Angehörigen ihre Vermögensverhältnisse offen legen auch diejenigen, die nicht direkt haften, wie etwa die Ehepartner der Kinder. Doch das sogenannte Schonvermögen" ist sehr hoch. Man muss schon sehr gut verdienen, um hier in die Haftung zu geraten", so Ehrensberger. Dennoch lohnt es sich, sich gerade vor Immobilienübertragungen beraten zu lassen. Gut gemeinte vorzeitige Schenkungen machen aus dem als Altersvorsoge geplanten Eigenheim plötzlich eine immense Belastung finanziell und emotional. Hier kommt es schnell zu problematischen Konstellationen, im familiären Zusammenleben, im Pflege- und im Erbfall. Denn jede Partei hat in so einer Situation ihre eigenen Vorstellungen und Pläne und die gehen häufig nicht konform." Der Rat beider Experten: Denken Sie frühzeitig über Ihre eigenen Wünsche nach. Machen Sie ein Testament und formulieren Sie eine Vorsorgevollmacht. So schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch die, die Ihnen nahe stehen.
Bei Fragen zum Thema stehen wir gerne zur Verfügung.