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Steuerberater

Stichwort: E-Commerce

Steuerknow-how für Gründer

Stichwort: E-Commerce

25.04.2017. Der Versandhandel über Internetshops nahm und nimmt immer stärker zu. Auch viele Gründer und nebenberuflich tätige Händler versuchen sich mit Ebay-Shops sowie Amazon & Co. Doch hier lauern steuerlich einige Fallen. Zunächst wird bei sogenannten „privaten" Verkäufern nicht immer klar, ob sie dies gewerblich und zur Erzielung von Einnahmen (umsatzsteuerrelevant) und mit Gewinnerzielungsabsicht (einkommensteuerrelevant) tun. Selbst wenn alle Anmeldungen bei Behörden und Finanzamt korrekt gemacht sind, ergeben sich im täglichen Versandgeschäft steuerliche Fragestellungen, die man u. U. nicht auf den ersten Blick erkennen kann.

Bei der Versendung von Waren an ausländische Kunden ist besondere Vorsicht und Sorgfalt geboten. So sind bei vermeintlich umsatzsteuerfreien Lieferungen an Unternehmen im Ausland entsprechende Nachweise notwendig, um die Umsatzsteuerfreiheit im Inland zu erlangen. Bei Lieferungen an Privatkunden sind je Land entsprechende Lieferschwellen (z.B. 10 TEUR pro Jahr und Land) zu beachten. Bei Überschreiten dieser Lieferschwellen ist der Unternehmer verpflichtet, sich im Ausland oder einer neuen europäischen Zentralstelle (Mini One Stop Shop) unternehmerisch registrieren zu lassen und dann entsprechende Steuererklärungen abzugeben. Die Nichtbeachtung kann als Steuerstraftat sehr schnell zu erheblichen rechtlichen Problemen führen. Das steuerliche Risikopotential von internationalem Versandgeschäft bzw. E-Commerce wurde bisher in weiten Teilen unterschätzt. Finanzämter „rüsten" hier aktuell mit Know-how und Sonderprüfern auf.