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Urlaubsanspruch und Kurzarbeit

Ein Beitrag des Handelsblatts bringt Sie auf den aktuellen Stand

28.05.2020. Um temporären Unterauslastungen im Betrieb zu begegnen, führen derzeit viele Betriebe Kurzarbeit, d.h. eine vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit im Betrieb, ein. Die betroffenen Arbeitnehmer arbeiten bei Kurzarbeit reduziert oder überhaupt nicht (sog. Kurzarbeit Null). In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob infolge der Einführung von Kurzarbeit der Urlaubsanspruch der Kürzung unterliegt, sodass bei Einführung von Kurzarbeit Null sogar überhaupt kein Urlaubsanspruch bestünde. 

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