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Wachstumschancengesetz

16.01.2024. Am 17.11.2023 hat der Deutsche Bundestag das sog. Wachstumschancengesetz verabschiedet. Der Bundesrat hat am 24.11.2023 kritisiert, dass seine Änderungsvorschläge allenfalls punktuell übernommen wurden. Daher hat er den Vermittlungsausschuss einberufen, der sich nun mit den Gesetzesinhalten befassen muss. Der Vermittlungsausschuss wird erst 2024 tagen.

Im Rahmen des veränderten Kreditzweitmarktförderungsgesetz, dem der Bundesrat am 15.12.2023 zustimmte, werden nun auch Teile des Wachstumschancengesetzes umgesetzt, u. a. die für die Praxis wichtigen Anpassungen an das MoPeG, die Streichung der Besteuerung der Dezemberhilfe 2022 und die Änderung der Vorsorgepauschale für Arbeitnehmer.

Quellen und weitere Informationen:

  • Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.12.2023
  • Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 17.11.2023
  • Bundesrat, Mitteilung vom 24.11.2023
     

 

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

Zum 01.01.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Wichtigste Änderung: Ab dann wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als rechtsfähig anerkannt.

Quellen und weitere Informationen:

  • Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG), Änderungsgesetz vom 10.08.2021, tritt in Kraft am: 01.01.2024 

 

Keine Besteuerung der "Dezemberhilfe 2022" (§ 123 - § 126 EStG)

Die Regelungen zur Besteuerung der Dezember-Soforthilfe (Kosten für Erdgas) werden ersatzlos schon für das Jahr 2023 gestrichen.

Quellen und weitere Informationen:

  • Wachstumschancengesetz, Gesetz-Entwurf vom 17.11.2023
     

 

Vorsorgepauschale für Arbeitnehmer

Künftig werden im Lohnsteuerabzugsverfahren Beitragsermäßigungen in der Sozialen Pflegeversicherung für Kinder entsprechend berücksichtigt werden. Dadurch werden 250 Mio. Euro an Mehreinnahmen pro Jahr erwartet.