Die E-Rechnung kommt
25.07.2024. Um den digitalen Wandel in Deutschland voranzutreiben, wurde im Rahmen des sog. Wachstumschancengesetzes mit Wirkung ab dem 01.01.2025 die verpflichtende E-Rechnung im inländischen B2B-Bereich eingeführt.
Bei der Umstellung auf die E-Rechnung geht es nicht lediglich darum, papierhafte Rechnungen zukünftig elektronisch auszutauschen. Vielmehr soll der Gesamtprozess von der Rechnungsausstellung bis zur Zahlung und Archivierung der Rechnung sowie den Abgleich zwischen den für Umsatzsteuerzahlung und Vorsteuerabzug zuständigen Finanzbehörden neu zu gestaltet werden.
Verbraucher betrifft diese Neuerung nicht.
Hinweis
Mit den Anwendungen auf der DATEV E-Rechnungsplattform heben Sie Ihre digitalen Rechnungsprozesse auf die nächste Stufe und gestalten den Rechnungsdatenaustausch mit Ihren Geschäftspartnern künftig noch komfortabler. Besonders interessant: Unterstützungspaket E-Rechnung.
https://www.datev.de/web/de/aktuelles/e-rechnung-mit-datev/
Mit der DATEV E-Rechnungsplattform und ihren geplanten Anwendungen können alle registrierten Kanzleien und Unternehmen ihre digitalen Rechnungsprozesse umsetzen.
Quellen und weitere Informationen:
- Wachstumschancengesetz