Das Interne Kontrollsystem Steuern (IKSS)
Für größere Unternehmen, bei denen die Geschäftsführung zwar die umfassende Verantwortung für alle steuerlichen Pflichten trägt, aber nicht in jedem Detail des unternehmerischen Tagesgeschäftes eingebunden ist, empfehlen wir die Installation eines internen Kontrollsystems für steuerliche Belange (IKSS).
Schnell können aus Unwissen oder Unachtsamkeit Fehler bei der Steuerdeklaration entstehen, die von der Finanzverwaltung womöglich als leichtfertig oder vorsätzlich beurteilt werden. Schon der Verdacht einer leichtfertigen oder gar vorsätzlichen Steuerverkürzung oder Hinterziehung führt für den Geschäftsführer zu unangenehmen persönlichen Diskussionen mit den Straf- und Bußgeldstellen oder sogar der Staatsanwaltschaft.
Die Finanzverwaltung unterstellt, dass bei einem funktionierenden Kontrollsystem für Steuern Fehler nur versehentlich passieren. Die Fragen nach strafrechtlichen Ermittlungen werden also nicht so schnell gestellt, wie dies gegebenenfalls ohne solch ein IKSS geschehen würde. Bei einem IKSS werden organisatorische Anweisungen, die Auswahl geeigneter Mitarbeiter und die notwendigen Verfahrensweisen festgelegt, um sämtliche steuerlichen Vorgaben erfüllen zu können.
Gerne analysieren wir Ihre Prozesse in der Finanzbuchhaltung und anderen steuerrelevanten Bereichen, um ein wirkungsvolles IKSS zu etablieren.