Jahresabschlüsse
Jeder Betrieb, jeder Unternehmer, jeder Verein und jede sonstige Vermögensmasse ist verpflichtet, seinen Jahresüberschuss und gegebenenfalls sein Vermögen zum Jahresende zu ermitteln. Viele nach den handelsrechtlichen Vorschriften – alle nach den steuerrechtlichen Vorschriften.
So sind, je nach Rechtsform und Unternehmensgröße, beginnend von einer Einnahmen-Überschussrechnung über Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnungen bis hin zu umfangreichen prüfungspflichtigen Jahresabschlüssen mit Lageberichten, Anhangangaben und Kapitalflussrechnungen, eine Vielzahl von Jahresabschlüssen notwendig.
Wir erstellen Jahresabschlüsse aus den von uns geführten Finanzbuchhaltungen sowie aus den von unseren Mandanten übergebenen Buchhaltungsdaten.
Bei den Jahresabschlüssen können Sie grundsätzlich auswählen, ob sie einen
- Jahresabschluss ohne Prüfungshandlungen (Standard für nicht prüfungspflichtige Betriebe), einen
- Jahresabschluss mit Plausibilisierungshandlungen, einen
- Jahresabschluss mit freiwilliger Prüfung, oder einen
- Jahresabschluss mit anschließender Pflichtprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer (Kooperationspartner)
benötigen.
Zur Erstellung des Jahresabschlusses gehört in der Regel auch die Erstellung der Steuerbilanz oder einer steuerlichen Überleitungsrechnung sowie gegebenenfalls notwendige Ergänzungs- und Sonderbilanzen der Gesellschafter von Personengesellschaften. Darüber hinaus erstellen wir die sogenannte E-Bilanz und reichen diese elektronisch beim Finanzamt ein. Für offenlegungspflichtige Unternehmen veröffentlichen wir die notwendigen Pflichtangaben im Handelsregister.