Rechtsbehelfsverfahren
Sowohl bei der Veranlagung wie auch bei Betriebsprüfungen kann es vorkommen, dass das Finanzamt den Anträgen oder Erklärungen des Steuerpflichtigen nicht folgt. Gerne übernehmen wir dann das Einspruchsverfahren, beantragen die Aussetzung der Vollziehung und klagen nötigenfalls bei den zuständigen Finanzgerichten.
Oft können wir aber bereits im Einspruchsverfahren durch gute Argumente und Zitate aus der laufenden Rechtsprechung für Abhilfe sorgen.