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Steuerberater

Private Vermögensplanung & Gestaltungsberatung

Die Königsdisziplin in der Beratung von Unternehmerfamilien und vermögenden Privatpersonen

Private Vermögensplanung & Gestaltungsberatung

02.05.2016. Wer sich seine Wünsche erfüllen möchte, braucht im Normalfall ein laufendes Einkommen. Vereinfacht ausgedrückt, kann ein solches laufendes Einkommen entweder aus Erwerbstätigkeit oder aus Vermögenserträgen erzielt werden. Oder aber aus einer Kombination von beidem.

Einkommen aus Erwerbstätigkeit kann man kurz als Tauschgeschäft „Zeit gegen Geld" umschreiben. Und dabei ist die Zeit unsere wertvollste Ressource. Je mehr Einkommen aus Vermögenserträgen und nicht aus Erwerbstätigkeit erzielt werden kann, desto mehr Zeit gewinnen wir. Zielsetzung sollte es also sein, einen soliden Vermögensstock aufzubauen, aus dem Erträge „ohne Zeitaufwand" erwirtschaftet werden können. Die private Vermögensplanung zielt genau auf diesen Auf- und Ausbau des Vermögensstocks ab. Gute Steuerberatung ist Gestaltungsberatung auf hohem Niveau und berücksichtigt sämtliche Aspekte des nachhaltigen Vermögensaufbaus.

Steuerberatung vs. Gestaltungsberatung

Im Grunde gibt es drei Typen von Steuerberatung. Da wäre zunächst die Steuerdeklaration zu nennen. Hier hilft der Steuerberater seinem Mandanten, die Bemessungsgrundlagen für die Steuer zu ermitteln (wie etwa durch Buchführungsarbeiten und die Jahresabschlusserstellung), sowie die Steuererklärungen richtig und zeitgerecht abzugeben. Schon die Steuerdeklaration kann bei entsprechenden Geschäftsvorgängen zu einer anspruchsvollen Aufgabe werden. Der zweite Grundtyp erweitert die reine Steuerdeklaration um die Beratung zu steuerlichen Einzelfragen. Es geht hier etwa darum, ob beispielsweise eine Sonderabschreibung genutzt oder ein Fahrtenbuch für das Dienstfahrzeug geführt werden sollte.

Die Königsdisziplin ist aber die Gestaltungsberatung. Hierbei steht zunächst das Verstehen der Wünsche und Bedürfnisse des Mandanten im Vordergrund. Nicht das so beliebte Sparen von Steuern, sondern die Erhöhung des Ertrag bringenden Vermögens und damit des passiven Einkommens sollte die Zielsetzung guter Steuerberatung sein. Hierbei ist die Gestaltung von wirtschaftlichen, finanziellen, rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten wesentlicher Kerninhalt der Beratung. Folgende beispielhafte Ausprägungen von typischen Gestaltungsfragen zeigen verschiedene Möglichkeiten auf.

Gestaltung der Vermögensnachfolge

Die Überlegungen zur künftigen Vermögensnachfolge z.B. in der Familie sollten möglichst frühzeitig angestellt werden. Eine große Rolle spielt hierbei insbesondere die steuerliche, familien- und erbrechtliche Gestaltung. Soll also etwa ein neues Immobilienprojekt gleich von den eigenen Kindern erworben werden? Wenn ja, wie könnte der möglicherweise künftig entstehende Einfluss von Schwiegerkindern minimiert werden? Welche Risikoszenarien sind abzusichern?

Es geht aber auch um die Strukturierung von Unternehmen, Beteiligungen und Immobilien. Wenn keine Nachfolger in der Familie abzusichern sind, müssen andere Wege der Vermögensnachfolge gefunden werden. Beispielsweise die Weitergabe des Unternehmens im Rahmen eines Managementmodells an die eigenen Führungskräfte oder die Einbringung in eine gemeinnützige Stiftung.

Gestaltung des Vermögensaufbaus

Als geschäftstüchtiger Unternehmer haben Sie in den letzten 20 Jahren Ihr Unternehmen aufgebaut. Die Gewinnsituation ist stabil, die betriebliche wie auch private Vermögenssituation entsprechend positiv. Heute sind Sie 45 Jahre alt. Spätestens jetzt muss es an den Aufbau eines privaten Vermögensstocks gehen. Dieser sollte angemessene Renditen erwirtschaften und unabhängig vom Unternehmen (Risikostreuung) und vom Zeiteinsatz Erträge bringen. In jedes private Vermögensportfolio gehören aktuell vermietete Immobilien. Aus den Mieterträgen können aufgrund der derzeit niedrigen Zinsen auch teilweise die Tilgungen bezahlt werden (vgl. spitzfindig 4/2015, „Betongold"). Wie nun eine optimale Gestaltung aussieht, wer als Investor auftreten sollte und ob es weiterer Regelungen bedarf (wie etwa einer Anpassung des Ehevertrags), wären wichtige zu beachtende Punkte in der Gestaltungsberatung.

Gestaltung und Risikominimierung

Sie sind Einzelunternehmer und haben nach und nach privates Vermögen aufgebaut. Für das operative Betriebsrisiko haften Sie unmittelbar persönlich. Ab einem gewissen Zeitpunkt sollte das risikoreiche operative Geschäft in eine haftungsbeschränkte Rechtsform übertragen werden. Eine Lösung wäre hier beispielsweise die Einbringung in eine GmbH & Co KG. Dies ist im Regelfall steuerneutral möglich und bietet große Gestaltungsspielräume, um auch aus Rating- und Bonitätsgesichtspunkten ein gutes Bilanzbild zu schaffen.

Wir beraten Sie gerne, um Ihren Erfolg zu gestalten. steuern und Steuern. Damit aus Zielen Erfolge werden!