Grundsteuer: Änderung der auf den 01.01.2022 festgestellten Grundbesitzwerte
05.07.2023. Zum 01.01.2022 erfolgte die Hauptfeststellung der Grundbesitzwerte für Zwecke der Grundsteuer. Erfasst wurden der Zustand und die Nutzung der Grundstücke zu diesem Termin. Der Eigentümer ist verpflichtet, eventuelle steuerlich relevante Änderungen seit diesem Stichtag dem Finanzamt mitzuteilen.
War Ihr Grundstück beispielsweise zum 01.01.2022 noch unbebaut oder waren die Baumaßnahmen noch im Gange, müssen Sie mit der Fertigstellung die sich somit ergebende Änderung im Grundbesitzwert an das Finanzamt mitteilen.