Besteuerung beim Verkauf einer Wohnung: Differenzierung bei "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken"
24.05.2023. Bei der "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist zwischen einkommensteuerlich zu berücksichtigenden Kindern und dritten, ggf. auch unterhaltsberechtigten Personen, zu differenzieren. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 14 K 1525/19).