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Steuerberater
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spitzfindig immobiliensnack 

 

  • Spitz AkademieZielgruppe sind insbesondere Unternehmer und Investoren aus der Immobilienwirtschaft.
  • Ziel ist es, den Teilnehmern innerhalb kurzer Zeit aktuelle Impulse für ihren wirtschaftlichen Erfolg zu vermitteln.
  • Digitales Forum - Gespräch mit Georg Spitz am

    Dienstag, den  um 12:00 Uhr 

  • Thema: 

  • Teilnahme ist kostenlos

Nächster Termin: spitzfindig immobiliensnack - Dienstag,  um 12:00 Uhr 


Impulsvortrag: 


Die Termine finden digital statt. Der Zoom-Link wird nach Anmeldung per E-Mail zugesendet und gilt nur für die jeweils angemeldeten Mandanten.  

 

 

Steuernews

Was gibt es Neues für Investoren in den Bereichen Steuern und Recht? Hier finden Sie die aktuellen News.

Vorzeitige Auflösung eines Zinsswaps: Zur Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten bei Vermietungseinkünften

10.04.2025. Der Bundesfinanzhof entschied, dass erbrachte Ausgleichszahlungen aufgrund einer vorzeitigen Auflösung eines sog. Zinsswaps (ein unbedingtes Termingeschäft) eine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind. Beende ein Steuerpflichtiger einen Zinsswap, der im Zusammenhang mit der Finanzierung einer vermieteten Immobilie zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos abgeschlossen worden ist, werde ein bis dahin bestehender wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gelöst (Az. VIII R 26/21).

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Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs für Erhaltungsrücklagen

10.04.2025. Die Leistungen eines Wohnungseigentümers in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft (z. B. im Rahmen der monatlichen Hausgeldzahlungen) sind steuerlich im Zeitpunkt der Einzahlung noch nicht abziehbar. Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erst vorliegen, wenn aus der Rücklage Mittel zur Zahlung von Erhaltungsaufwendungen entnommen werden (Az. IX R 19/24).

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