Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte eines angestellten Bauleiters
12.03.2024. Ein Bauleiter war für eine AG tätig. Die AG hatte u. a. eine ortsfeste betriebliche Einrichtung an einem Ort (AG-Niederlassung), welcher im Arbeitsvertrag des Klägers nur als "Einstellungsort" bezeichnet wurde. Ihm stand ein Firmenwagen - auch zur privaten Nutzung - zur Verfügung, dessen Nutzung der Arbeitgeber in den Lohnabrechnungen als Sachbezug nach der 0,03%-Regelung berücksichtigte.