Ordnungsmäßige Kassenführung
19.12.2016. Wie bereits seit 2010 bekannt und angekündigt, müssen elektronische Registrierkassen und PC-Kassen ab dem 01.01.2017 neue Anforderungen erfüllen. Vorhandene Kassensysteme sind zu überprüfen, ggf. nachzurüsten oder auch auszutauschen. Solche Kassensysteme sind nur noch zulässig, soweit ein Datenexport möglich und ausreichend Speicherkapazität verfügbar ist.