Für Kleinunternehmer ab 1. Januar 2020 Anhebung der umsatzsteuerlichen Grenze
20.12.2019. Für Lieferungen und sonstige entgeltliche Leistungen eines Kleinunternehmers im Inland wird die Umsatzsteuer nicht erhoben. Im Gegenzug sind Kleinunternehmer auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.