Geschäftsessen richtig abrechnen
07.07.2016. Eine Vertragsverhandlung entspannt ins Restaurant verlegen? Ein Meeting zu einem neuen Projekt im Biergarten abhalten? Einen wichtigen Kunden zu einem guten Essen einladen, um neue Aufträge zu besprechen? Die Kosten dafür können Sie steuerlich geltend machen. Dabei ist allerdings einiges zu beachten. „Das größte Problem sind aus meiner Erfahrung die strengen Nachweis- und Dokumentationspflichten des Finanzamtes" erklärt Verena Schröder, die regelmäßig mit Anfragen von Mandanten zu diesem Thema konfrontiert wird. Welche Informationen genau das Finanzamt von Ihnen benötigt und was sonst noch zu beachten ist, lesen Sie in unserer aktuellen Unternehmer-Trickkiste.