Tel. (09181) 23223-0
Steuerberater

Die Spitz Akademie

Spitz AkademieMit der Spitz Akademie startete 2021 unser Beratungsangebot für Immobilienanleger. Hier dreht sich alles um das Thema Immobilien als Kapitalanlage. Denn wer Steuern sparen will, muss erst einmal Geld verdienen. Und rechnen können.

Zusätzlich zu unserer Akademie bieten wir Investoren und allen Unternehmern rund um die Immobilienwirtschaft sämtliche Leistungen, die von einer auf Immobilien und Immobilienunternehmer fokussierten Wirtschafts- & Steuerberatung erwartet werden. 

Georg Spitz selbst ist Immobilieninvestor und leidenschaftlicher Immobilienunternehmer. Durch seine Wurzeln in der Bauwirtschaft verstehen wir die Branche und haben eine besondere Beziehung zu Immobilien.

Neue Beratungsangebote für Sie

Um unser Angebot noch bedarfsgerechter zu gestalten, haben wir uns jetzt entschieden, direkt an Ihren Fragen und Problemen anzusetzen. In Live-Beratungen in Kleingruppen können wir gezielt auf Ihren Beratungsbedarf eingehen. Ergänzt durch Input zu aktuellen Themen oder „Dauerbrenner-Fragen“ haben wir Ihnen ein praxistaugliches Paket geschnürt.

Immobilienunternehmer-Q&A

In monatlichen Q&A-Runden beantwortet Steuerberater Georg Spitz Ihre individuellen Fragen zu Steuerthemen. Zudem gibt es Infos zu aktuellen Themen und Änderungen als Kurz-Input. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich über eTermin in die Warteliste Ihres Wunschtermins einzutragen bzw. diesen zu buchen. Der Termin findet via Zoom statt. Gerne können Sie uns über die Anmeldemaske Ihre Fragen vorab zukommen lassen. Die aktuellen Themen und Termine finden Sie hier.

Live-Termine

Zusätzlich zu den digitalen Angeboten sind auch Veranstaltungstermine in verschiedenen Großstädten geplant. Während dieser Tagesveranstaltungen werden Ihre Fragen im Mittelpunkt stehen. Eine Begrenzung auf 10 bis 15 Teilnehmer gewährleistet intensive Auseinandersetzung mit Ihren Themen und die Möglichkeit zu Austausch und Netzwerken.

Termine und weitere Informationen werden noch bekannt gegeben.

Sie sind bereits in einer entsprechenden Gruppe organisiert und möchten Steuerberater Georg Spitz zu sich einladen? Sprechen Sie uns gerne an, dann finden wir zeitnah einen passenden Termin.

Sie erreichen unser Sekretariat unter 09181/23223-0 oder per Mail an info@spitz-beratung.de.

In Planung: Jahres-Paket

In monatlichen digitalen Q&A-Runden wird es regelmäßig auch Input zu wechselnden Kernthemen geben. Ihre Fragen besprechen wir live im Termin. Gerne können Sie uns Ihre Themen auch vorab zukommen lassen.

Da die Teilnehmerzahl nicht beschränkt ist, sind auch kurzfristige Buchungen möglich. Die Themen und Termine finden Sie in Kürze hier auf unserer Website.

Einzelberatungen

Einzelberatungstermine bei Steuerberater Georg Spitz sind momentan nur mit einer Wartezeit von mehreren Wochen möglich. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte unser Sekretariat telefonisch unter der Nummer 09181/23223-0 oder per Mail an info@spitz-beratung.de. Vielen Dank!

 

Dürfen wir Sie auf dem Laufenden halten? Dann schicken Sie uns doch bitte eine kurze Mail mit Ihren Kontaktdaten an immo@spitz-beratung.de und wir melden uns, sobald es losgeht!

Events

Neben eigenen Veranstaltungen der Kanzlei ist Steuerberater Georg Spitz selbst häufig zu Gast bei Tagungen oder Workshops. Öffentlich zugängliche Termine finden Sie hier.

Aktuell stehen keine Veranstaltungen an.

News

Ermittlung der AfA auf Basis von Wertgutachten mit Berechnung der Restnutzungsdauer eines Mietobjekts nach Immobilienwertverordnung

03.08.2023. Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass es Sache des Steuerpflichtigen ist, im Einzelfall eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer für Immobilien darzulegen und gegebenenfalls nachzuweisen. Die Würdigung der insoweit von Klägern dargelegten Umstände obliegt dann im Klageverfahren dem Finanzgericht als Tatsacheninstanz.

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Grundsteuer: Änderung der auf den 01.01.2022 festgestellten Grundbesitzwerte

Grundsteuer: Änderung der auf den 01.01.2022 festgestellten Grundbesitzwerte

05.07.2023. Zum 01.01.2022 erfolgte die Hauptfeststellung der Grundbesitzwerte für Zwecke der Grundsteuer. Erfasst wurden der Zustand und die Nutzung der Grundstücke zu diesem Termin. Der Eigentümer ist verpflichtet, eventuelle steuerlich relevante Änderungen seit diesem Stichtag dem Finanzamt mitzuteilen.

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Steuernews

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