Optionsmodell für Personengesellschaften nach dem Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetz
13.12.2021. Das Optionsmodell schafft für Personengesellschaften ein Wahlrecht, ab dem Veranlagungszeitraum 2022 wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Ähnlich wie beim "Check-the-Box-Verfahren" in den USA können Personengesellschaften nun zwischen transparenter und intransparenter Besteuerung wählen.