Erschließung einer öffentlichen Straße ist keine begünstigte Handwerkerleistung
25.10.2021. Die Eheleute wohnten in ihrem Eigenheim in einer zunächst unbefestigten Sandstraße. Nachdem die Gemeinde die Sandstraße ausbauen ließ und die Anwohner an den Erschließungskosten beteiligte, mussten die Eheleute mehr als 3.000 Euro für den Ausbau der Straße vorauszahlen. In ihren Einkommensteuererklärungen machten sie je die Hälfte des Erschließungsbeitrags als geschätzten Lohnkostenanteil als Steuerermäßigung geltend. Das beklagte Finanzamt lehnte dies ab. Die Einsprüche der Eheleute blieben erfolglos und die im Anschluss erhobenen Klagen wies das Finanzgericht Berlin-Brandenburg ab.