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Steuernews Immobilien

Hier finden Sie relevante Informationen zu aktuellen Steuerthemen für Immobilieninvestoren. Die vollständige Version der Steuernews finden Sie hier.

 

Grundstücksteilung: Besteuerung eines Gartengrundstücksteils als privates Veräußerungsgeschäft

22.03.2023. Der Verkauf eines Gartengrundstücksteils ist bei weiterhin bestehender Wohnnutzung im Übrigen nicht von der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft ausgenommen. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht (Az. 4 K 88/21). 

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Endgültiges BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen

22.03.2023. Seit dem 01.01.2023 unterliegt die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen einem neuen Nullsteuersatz. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 27.02.2023 das endgültige Schreiben zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmen Photovoltaikanlagen veröffentlicht. 

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Energetisches Bauen und Sanieren

22.03.2023. Durch die Energieversorgung von Gebäuden fallen rund 30 % der CO2-Emissionen an. Das heißt, in Gebäuden steckt relativ großes Energiesparpotenzial. Nicht zuletzt wegen des Werkstattberichts "Wohlstand klimaneutral erneuern" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wird u. a. auch der Austausch von Gas- und Ölheizungen vorangetrieben. Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Mit Blick auf diese klimapolitischen Ziele ist es umso wichtiger die Übersicht über mögliche Steuerermäßigungen und deren Voraussetzungen sowie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude zu behalten. 

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BMF-Entwurfsschreiben zum Nullsteuersatz bestimmter Photovoltaikanlagen

27.02.2023. Erste Fragen aus der Praxis will das Bundesfinanzministerium (BMF) wohl zeitnah beantworten und hat ein erstes Entwurfsschreiben zum Nullsteuersatz bestimmter Photovoltaikanlagen veröffentlicht.

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Wertermittlungsmethoden bei einem Grundstück für Zwecke der Schenkungsteuer

27.02.2023. Wer seinem Sohn oder der Tochter ein besonderes Geschenk zu einem besonderen Anlass machen will, der schenkt ihm oder ihr ein kleines Häuschen für die neue Lebensphase. Das machte in dem nachfolgenden Beispielsfall ein Vater, der aber so vernünftig war, dass er der Tochter die Auswahl des Grundstücks mit Gebäude, Carport und Garten überließ und das von der Tochter mit notarieller Urkunde erworbene Grundstück nur (!) bezahlte. Neben dem Kaufpreis von 900.000 Euro übernahm er auch die Grunderwerbsteuer und die Notar- und Grundbuchkosten. Nach der Hochzeitsfeier kam das zuständige Finanzamt auf den Vater zu und verlangte eine Schenkungsteuererklärung - diese Steuer hatte er in dem Schenkungsvertrag mit der Tochter auch übernommen. 

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Grunderwerbsteuer bei Grundstücksveräußerung unter Nießbrauchsvorbehalt

27.02.2023. Wenn der Grundstückskäufer ohne angemessene Vergütung dem Verkäufer (oder einem Dritten) Nutzungsrechte an dem Grundstück (Nießbrauchs- und Wohnungsrechte) belasse, liege darin ein geldwerter Vorteil, den der Käufer für den Erwerb der Sache hingebe und der deshalb in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen sei. Dies entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az. 5 K 2500/21).

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Mieterhöhungserklärung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen - Einzel-Aufstellung aller Kosten nicht notwendig

23.02.2023. Eine Vermieterin hatte die Erhöhung der Miete mit dem Einbau einer neuen Zentralheizungsanlage sowie einer Wärmedämmung begründet. Sie händigte der Mieterin eine tabellarische Aufstellung der Maßnahmen und deren Gesamt- sowie Instandsetzungskosten aus. Die Klägerin lehnte die Zahlung der geforderten Mieterhöhung aus formellen Gründen ab. 

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Plattformen-Steuertransparenzgesetz

24.01.2023. Seit dem 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft getreten. Durch das Gesetz werden private Verkäufe an das Finanzamt gemeldet, wenn nicht bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

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Homeoffice und häusliches Arbeitszimmer ab 01.01.2023

24.01.2023. Seit 01.01.2023 ist das Arbeiten im Homeoffice steuerlich attraktiver geworden. Das überarbeitete Jahressteuergesetz 2022, welches am 16.12.2022 im Bundesrat verabschiedet wurde, sieht noch einmal einige Verbesserungen bei der Homeoffice-Pauschale und beim häuslichen Arbeitszimmer vor. 

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Häusliches Arbeitszimmer ab 01.01.2023

24.01.2023. Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, können die Aufwendungen in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Dies gilt auch dann, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Zur Erleichterung kann der Steuerpflichtige anstelle der tatsächlichen Aufwendungen aber auch einen pauschalen Betrag in Höhe von 1.260 Euro geltend machen (sog. Jahrespauschale). Damit müssen Arbeitnehmer die tatsächlichen Kosten nicht mehr nachweisen bzw. keine Belege mehr sammeln. 

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