Verantwortlichkeit eines "nominellen" Geschäftsführers für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der GmbH
24.01.2023. Die Verantwortlichkeit eines Geschäftsführers für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der GmbH ergibt sich allein aus der nominellen Bestellung zum Geschäftsführer. Dies sei auch dann der Fall, wenn der Geschäftsführer nur als Strohmann fungiere, so das Finanzgericht Münster.