Freiheit in Grenzen: Das Gesellschaftsregister für GbR ab Januar 2024
21.06.2023. Unter dem etwas sperrigen Titel „Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz“ (oder kurz MoPeG) wird ab dem 1. Januar 2024 ein neues Register, das Gesellschaftsregister, eingeführt. Analog zu Handels-, Partnerschafts- und Transparenzregister für Gesellschaftsformen wie z.B. GmbH, OHG, KG und Partnergesellschaft, soll dieses die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und ihre Gesellschafter erfassen. Durch diese tiefgreifende Reform des Personengesellschaftsrechts versucht der Gesetzgeber, dem Bedürfnis des modernen Wirtschaftslebens nach Sicherheit über wesentliche Umstände der Gesellschaft gerecht zu werden.