Keine Haftung des Grundstückserwerbers für unrichtige Steuerausweise in übernommenen Mietverträgen
08.04.2025. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Grundstückserwerber nicht für unrichtige Steuerausweise in den von ihm übernommenen Mietverträgen haftet (Az. V R 16/22).