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Steuernews Immobilien

Hier finden Sie relevante Informationen zu aktuellen Steuerthemen für Immobilieninvestoren. Die vollständige Version der Steuernews finden Sie hier.

 

Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Grundstückserwerb von erschließungspflichtiger Gemeinde

24.01.2023. Beim Erwerb eines unerschlossenen Grundstücks von einer erschließungspflichtigen Gemeinde ist die Grunderwerbsteuer regelmäßig nur auf den Preis für das unerschlossene Grundstück zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der Erwerber sich vertraglich verpflichtet, für die künftige Erschließung einen bestimmten Betrag an die Gemeinde zu zahlen. Dies entschied der Bundesfinanzhof. 

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Abschreibungen im Wohnungsbau

21.12.2022. Für Fertigstellungen ab 01.07.2023 wird die lineare Abschreibung für Wohngebäude von 2 % auf 3 % angehoben. Auch für den Mietwohnungsbau wurden bessere Abschreibungsmöglichkeiten beschlossen: Die Sonderabschreibung wird fortgeführt, wird aber an klimafreundliches Bauen gekoppelt. Laut Gesetz können für vier Jahre jeweils 5 % der Herstellungskosten steuerlich abgesetzt werden, solange die Baukosten nicht über 4.800 Euro pro Quadratmeter liegen und der sehr hohe Standard des Energieeffizienzhauses 40 eingehalten wird.  

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Photovoltaikanlagen steuerfrei

21.12.2022. Einnahmen aus kleinen Solarstromanlagen sind rückwirkend ab Jahresanfang 2022 steuerfrei. Ab 2023 entfällt für Kauf und Installation von Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt und Stromspeichern die Umsatzsteuer von 19 % (und somit auch der Vorsteuerabzug!).  

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Immobilienerbe wird teurer

21.12.2022. Die Übertragung von Immobilienvermögen - etwa durch Schenkungen und Erbschaften - wird teurer: Änderungen im Bewertungsgesetz können dazu führen, dass bei der Wertermittlung einer Immobilie der steuerliche Wert ab Jahresanfang 2023 höher angesetzt werden muss. Ziel ist eine verkehrswertnähere Bewertung. Dadurch könnten Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer höher ausfallen.  

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Kein einkünftebezogener Veranlassungszusammenhang bei Grundschuldbestellungen

23.11.2022. Wenn an den Grundstücken eines Steuerpflichtigen Grundschulden bestellt werden, die der Absicherung von Darlehen dienen, die eine Personengesellschaft aufgenommen hat, deren Gesellschaftsanteile von Angehörigen des Steuerpflichtigen gehalten werden, beruht die Grundschuldbestellung auch dann nicht auf einem einkünftebezogenen Veranlassungszusammenhang, wenn die Grundstücke der Personengesellschaft entgeltlich zur Nutzung überlassen werden. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht (Az. 13 K 39/21). 

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Steuerliche Anerkennung der Bestellung eines zeitlich befristeten Nießbrauchs an einem langfristig an eine elterliche GmbH vermieteten Grundstück

23.11.2022. Wenn Eltern ihren minderjährigen unterhaltsberechtigten Kindern zeitlich befristet einen Nießbrauch an einem Grundstück bestellen, das langfristig bis zur Beendigung des Nießbrauchs an eine von den Eltern beherrschte GmbH vermietet ist, so ist diese Nießbrauchsbestellung steuerrechtlich nicht anzuerkennen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass insoweit die von den Eltern beherrschte GmbH nicht wie eine fremde dritte Person mit von den Eltern unabhängiger Willensbildung angesehen werden kann (Az. 16 K 4112/20). 

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Frühestens ab Erwerb der ersten Immobilie besteht Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers

23.11.2022. Die sachliche Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers beginnt frühestens mit dem Abschluss eines Kaufvertrages über eine erste Immobilie. Erst durch den entsprechenden Kauf ist er in der Lage, seine Leistung am Markt anzubieten. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. IV R 13/20). 

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Kosten für das Projektcontrolling als sofort abzugsfähige Finanzierungskosten

24.10.2022. In erster Instanz entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg, dass die Kosten für eine qualifizierte baufachliche Betreuung im Rahmen des Neubaus eines Gebäudes nicht als Herstellungskosten, sondern als sofort abzugsfähige Finanzierungskosten zu qualifizieren sind, wenn die finanzierende Bank diese Leistung bei der Vergabe des Darlehens fordert (Az. 12 K 12180/18). 

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Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG bei Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos des Steuerpflichtigen

24.10.2022. Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG auch nach der Neufassung der Vorschrift durch das JStG 2008 nur in Anspruch genommen werden kann, wenn der Rechnungsbetrag auf einem Konto des Leistenden bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben wird. Die Gutschrift des Rechnungsbetrags im Wege der Aufrechnung durch Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos des Steuerpflichtigen bei der leistungserbringenden GmbH genüge den gesetzlichen Anforderungen an den Zahlungsvorgang nicht (Az. VI R 23/20). 

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Kein Vorsteuerabzug einer Kapitalgesellschaft aus Leistungen für private Interessen ihres Geschäftsführers und dessen Ehefrau

24.10.2022. Im Streitfall war die Antragstellerin eine GmbH. Die Ehefrau des Geschäftsführers der GmbH war bei der GmbH geringfügig beschäftigt. Die Ehefrau ist Eigentümerin des mit einer Doppelhaushälfte bebauten Grundstücks, das sie im Streitjahr 2015 teilweise an die GmbH vermietet hatte und zwar "das Arbeitszimmer im Norden des 1. Stocks" und die beiden Garagenstellplätze. Für die Miete wurde keine Umsatzsteuer berechnet.

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