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Ab 2023: Kein „gelber Zettel“ mehr

Ab 2023: Kein „gelber Zettel“ mehr

Entfall der papiergebundenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum 1. Januar 2023

21.12.2022. Ab dem 01.01.2023 entfällt die papiergebundene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und damit die Abgabe des „gelben Zettels“. Stattdessen muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei den Krankenkassen elektronisch abgerufen werden. Der Arzt übermittelt die Daten zur AU bzw. Informationen zu einem stationären Krankenhausaufenthalt elektronisch an die Krankenkasse. Wir empfehlen Arbeitgebern, ihre Mitarbeiter über das geänderte Verfahren beim Arzt zu informieren. Die Mitarbeiter sind weiterhin verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. 

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Das Konzept vom steuerfreien Vermögenszuwachs

Das Konzept vom steuerfreien Vermögenszuwachs

13.04.2022. Immobilien stehen für langfristige solide Werte. Sie geben Raum zum Leben und Arbeiten, Schutz vor Wetter und Umwelteinflüssen. 

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