Vergleichswertverfahren bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
06.10.2023. Für die Ermittlung der für die Erbschaft- und Schenkungsteuer maßgeblichen Grundbesitzwerte nutzen die Finanzämter vorrangig das "Vergleichswertverfahren". Bei diesem Verfahren werden Vergleichspreise bzw. Vergleichsfaktoren der Gutachterausschüsse zugrunde gelegt.