Echte Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes unterliegt der Lohnsteuer - Keine Wertguthabenfähigkeit
01.12.2021. Eine echte Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes unterliegt der Lohnsteuer und kann nicht zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden, da kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt vorliegt. Das entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.