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Steuernews Immobilien

Hier finden Sie relevante Informationen zu aktuellen Steuerthemen für Immobilieninvestoren. Die vollständige Version der Steuernews finden Sie hier.

 

E-Ladesäulen steuermindernd geltend machen

01.09.2022. Vermieter, die ihre Immobilie mit einer oder mehreren Ladestationen ausstatten, können die dafür angefallenen Kosten steuermindernd geltend machen. Steuerrechtlich werden nachgerüstete E-Ladesäulen als eigenständige Wirtschaftsgüter betrachtet. 

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Vorsteuerabzug für ein Büro in einem ansonsten nicht unternehmerisch genutzten Gebäude

01.09.2022. Der Bundesfinanzhof hat zum Vorsteuerabzug für ein Büro in einem ansonsten nicht unternehmerisch genutzten Gebäude entschieden, ob die Kennzeichnung eines Raumes in einer Bauzeichnung mit dem Wort "Arbeiten" ein ausreichendes Indiz für die Zuordnungsentscheidung zum Unternehmen ist und ob die Zuordnungsentscheidung dem zuständigen Finanzamt bis zur gesetzlichen Abgabefrist der betreffenden Steuererklärung mitgeteilt werden muss (Az. XI R 28/21 (XI R 3/19)). 

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Bei Erwerb einer gemischt genutzten Photovoltaikanlage volle Zuordnung zum Unternehmen durch Abschluss eines Einspeisevertrags

01.09.2022. Der Bundesfinanzhof hatte bzgl. des Vorsteuerabzugs aus der Errichtung einer Photovoltaikanlage über die Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen zu entscheiden (Az. XI R 29/21). 

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Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim trotz Auszug

01.09.2022. Ein Erbe verliert nicht die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim, wenn ihm die eigene Nutzung des Familienheims aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. II R 18/20). 

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Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern

01.09.2022. Bei den Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern handelt es sich lt. Bundesgerichtshof (Urteil vom 11.05.2022, VIII ZR 379/20) nicht um sonstige Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 17 BetrKV, sondern - da sie den Kosten für den Erwerb von Rauchwarnmeldern gleichzusetzen sind - um betriebskostenrechtlich nicht umlagefähige Aufwendungen. 

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Klippen beim Nießbrauch im Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht

25.10.2021. Die Übertragung von Vermögenswerten, insbesondere von bebauten Grundstücken, erfolgt häufig unter Zurückbehaltung von Nießbrauchsrechten. In der Praxis wird die Schenkung von Grundstücken auch mit einem Nießbrauchsrecht an eine weitere Person (z. B. Ehegatten) verbunden. Diese Gestaltungen haben im Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht vielfältige Steuerauswirkungen zur Folge. 

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Photovoltaik-Anlagen: Steuer-Vereinfachung lohnenswert?

31.08.2021. Wer mit einer Photovoltaik-Anlage oder mit einem Blockheizkraftwerk Strom erzeugt und diesen in das öffentliche Netz einspeist, muss die Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben. Gerade in der Anfangszeit fallen aber meist Verluste an. Deshalb verlangt das Finanzamt eine Prognose, ob mit der Anlage überhaupt Gewinn erzielt werden kann. Häufig unterstellt das Finanzamt eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei und will die Verluste aus der Photovoltaik-Anlage nicht anerkennen. 

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Keine Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns bei Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie

31.08.2021. Der Bundesfinanzhof hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein bei der Arbeitnehmertätigkeit als Werbungskosten geltend gemachtes häusliches Arbeitszimmer (1.250 Euro) bei der Veräußerung der Eigentumswohnung nicht den Wohnzwecken zugeordnet wird und so den Veräußerungstatbestand "private Veräußerungsgeschäfte" erfüllt. 

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Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen - Nebenkostenabrechnung vorlegen

01.08.2021. Wohnungseigentümer und Mieter können Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen anteilig steuerlich geltend machen. Dafür sollte die Nebenkostenabrechnung bei der Einkommensteuererklärung vorgelegt werden. Das Finanzamt erkennt u. a. Kosten für die Reinigung des Treppenhauses, für Dach-, Fassaden- und Gartengestaltungsarbeiten oder für Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen an.  

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Bau neuer Mietwohnungen kann Steuervorteile bringen

01.08.2021. Vermieter können für neu gebaute Wohnungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen. Dies setzt aber voraus, dass der Bauantrag für die neue Wohnung vor dem 1. Januar 2022 gestellt wird dann mindestens zehn Jahre lang vom Bauherrn oder Käufer vermietet wird. 

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