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Aktuelles

Archiv Mandanteninformationen

Hier finden Sie die Beiträge der vergangenen Ausgaben des DATEV-Blitzlichts. Die PDFs dieser Ausgaben können Sie auch im Bereich „Downloads” herunterladen.

Freiwillige Zahlung einer Umsatzsteuer-Vorauszahlung des Vorjahres vor Fälligkeit als Betriebsausgabe

23.11.2022. Der Bundesfinanzhof vertritt die Auffassung, die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum des Dezembers des Vorjahres, die zwar innerhalb des für § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG maßgeblichen Zehn-Tages-Zeitraums geleistet, aber wegen einer Dauerfristverlängerung erst danach fällig wird, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung erst im Jahr des Abflusses als Betriebsausgabe zu berücksichtigen (Az. VIII R 25/20). 

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Steuerliche Anerkennung der Bestellung eines zeitlich befristeten Nießbrauchs an einem langfristig an eine elterliche GmbH vermieteten Grundstück

23.11.2022. Wenn Eltern ihren minderjährigen unterhaltsberechtigten Kindern zeitlich befristet einen Nießbrauch an einem Grundstück bestellen, das langfristig bis zur Beendigung des Nießbrauchs an eine von den Eltern beherrschte GmbH vermietet ist, so ist diese Nießbrauchsbestellung steuerrechtlich nicht anzuerkennen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass insoweit die von den Eltern beherrschte GmbH nicht wie eine fremde dritte Person mit von den Eltern unabhängiger Willensbildung angesehen werden kann (Az. 16 K 4112/20). 

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Abzug von Taxikosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nur in Höhe der Entfernungspauschale

23.11.2022. Der Bundesfinanzhof entschied, dass ein Arbeitnehmer für seine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz auch bei Nutzung eines Taxis Aufwendungen als Werbungskosten lediglich in Höhe der Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden Entfernungskilometer von der Steuer absetzen kann. Bei einem Taxi handelt es sich nicht um ein begünstigtes öffentliches Verkehrsmittel (Az. VI R 26/20). 

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Umsätze aus Betrieb von Geldspielautomaten weiterhin steuerpflichtig

23.11.2022. Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind auch nach der zum 01.07.2021 in Kraft getretenen Gesetzesänderung für virtuelle Automatenspiele umsatzsteuerpflichtig. Das entschied der Bundesfinanzhof (Az. XI B 9/22). 

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Rechnungsberichtigung - Rückwirkung für Vorsteuerabzug?

23.11.2022. Wenn ein Unternehmer in der Annahme einer Leistungserbringung im Ausland eine Ausgangsrechnung ohne inländischen Steuerausweis erteile, kann er diese nicht in der Weise berichtigen, dass dem späteren Ausweis inländischer Umsatzsteuer Rückwirkung für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers zukommt. 

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Frühestens ab Erwerb der ersten Immobilie besteht Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers

23.11.2022. Die sachliche Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers beginnt frühestens mit dem Abschluss eines Kaufvertrages über eine erste Immobilie. Erst durch den entsprechenden Kauf ist er in der Lage, seine Leistung am Markt anzubieten. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. IV R 13/20). 

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Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und -erstattungen

23.11.2022. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 08.07.2021 die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes von jährlich 6 % für Steuernachzahlungen und -erstattungen festgestellt. Der Bundesgesetzgeber hat daraufhin eine verfassungsgemäße Neuregelung der Verzinsung, rückwirkend ab 01.01.2019 mit nunmehr 1,8 % pro Jahr beschlossen. 

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Weitere Anhebung der geplanten Erhöhung von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld

23.11.2022. Der Finanzausschuss hat angesichts der hohen Inflation die geplanten Erhöhungen von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld noch weiter angehoben. 

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Entlastung für Mieter - Faire Aufteilung des CO2-Preises

23.11.2022. Seit 2021 wird beim Heizen mit Öl oder Erdgas eine zusätzliche CO2-Abgabe erhoben. Bisher mussten Mieter diese Kosten allein tragen. Der Bundestag hat jetzt einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine faire Aufteilung der CO2-Kosten im Mietverhältnis vorsieht. 

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Neue Regelung für Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2023

23.11.2022. Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen, die von Arbeitgebern ausgestellt werden, dürfen für die Jahre ab 2023 nur noch mit der Angabe der Steuer-Identifikationsnummer der Arbeitnehmer an das Finanzamt übermitteln werden. Die bisherige Möglichkeit, eine eindeutige Personenzuordnung mit einer sog. eTIN (electronic Taxpayer Identification Number) vorzunehmen, fällt ab 2023 weg. Arbeitgeber müssen daher rechtzeitig Sorge dafür tragen, dass ihnen die Steuer-Identifikationsnummern aller ihrer Arbeitnehmer vorliegen. 

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