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Aktuelles

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Wir bieten regelmäßig kostenfreie Veranstaltungen zur Steuer- und Unternehmensberatung an, zu denen wir unsere Mandanten und andere Interessenten herzlich einladen. Außerdem finden Sie hier auch die Inhalte der monatlich erscheinenden Mandanten-Informationen der DATEV.

Veranstaltungen

Aktuell stehen keine Veranstaltungen an.

News

Terminvereinbarung für Einzelberatungen ab sofort wieder online möglich!

20.09.2023. Ab sofort können Sie wieder Beratungstermine bei Herrn Steuerberater Georg Spitz online via eTermin gebuchen werden - 100%iger Datenschutz nach aktuellen EU-Richtlinien und SSL-Verschlüsselung für maximale Sicherheit bei der Datenübertragung selbstverständlich inklusive!

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Grundsteuer: Änderung der auf den 01.01.2022 festgestellten Grundbesitzwerte

Grundsteuer: Änderung der auf den 01.01.2022 festgestellten Grundbesitzwerte

05.07.2023. Zum 01.01.2022 erfolgte die Hauptfeststellung der Grundbesitzwerte für Zwecke der Grundsteuer. Erfasst wurden der Zustand und die Nutzung der Grundstücke zu diesem Termin. Der Eigentümer ist verpflichtet, eventuelle steuerlich relevante Änderungen seit diesem Stichtag dem Finanzamt mitzuteilen.

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Steuernews

Steuerfragen rund um die Dezember-Soforthilfe

27.02.2023. Diese Soforthilfe ist am 14.11.2022 vom Bundesrat beschlossen worden und am 19.11.2022 in Kraft getreten. Entsprechend ihrer Abkürzung "EWSG" betrifft sie staatliche Maßnahmen gegen die erheblich gestiegenen Energiekosten bei den Letztverbrauchern für Erdgas und Fernwärme. Sie tritt neben die Energiepreispauschale von einmalig 300 Euro zur Verringerung der Strompreiserhöhungen. 

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Wertermittlungsmethoden bei einem Grundstück für Zwecke der Schenkungsteuer

27.02.2023. Wer seinem Sohn oder der Tochter ein besonderes Geschenk zu einem besonderen Anlass machen will, der schenkt ihm oder ihr ein kleines Häuschen für die neue Lebensphase. Das machte in dem nachfolgenden Beispielsfall ein Vater, der aber so vernünftig war, dass er der Tochter die Auswahl des Grundstücks mit Gebäude, Carport und Garten überließ und das von der Tochter mit notarieller Urkunde erworbene Grundstück nur (!) bezahlte. Neben dem Kaufpreis von 900.000 Euro übernahm er auch die Grunderwerbsteuer und die Notar- und Grundbuchkosten. Nach der Hochzeitsfeier kam das zuständige Finanzamt auf den Vater zu und verlangte eine Schenkungsteuererklärung - diese Steuer hatte er in dem Schenkungsvertrag mit der Tochter auch übernommen. 

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