Gewerblicher Grundstückshandel: das steuerliche Prüfschema!
13.04.2022. In diesem Beitrag geht es um das komplexe Thema der privaten Veräußerungsgeschäfte sowie einen weit verbreiteten Irrtum bei Immobilieninvestoren.
Spitz Wirtschafts- & Steuerberatung
Steuerberater Georg Spitz, Dipl.-Betriebswirt (FH)
Sachsenstraße 2
92318 Neumarkt
Tel.: +49 9181 23223-0
Fax. +49 9181 23223-9
E-Mail: info@spitz-beratung.de
Mit der Spitz Akademie startete 2021 unser Beratungsangebot für Immobilienanleger. Hier dreht sich alles um das Thema Immobilien als Kapitalanlage. Denn wer Steuern sparen will, muss erst einmal Geld verdienen. Und rechnen können.
Zusätzlich zu unserer Akademie bieten wir Investoren und allen Unternehmern rund um die Immobilienwirtschaft sämtliche Leistungen, die von einer auf Immobilien und Immobilienunternehmer fokussierten Wirtschafts- & Steuerberatung erwartet werden.
Georg Spitz selbst ist Immobilieninvestor und leidenschaftlicher Immobilienunternehmer. Durch seine Wurzeln in der Bauwirtschaft verstehen wir die Branche und haben eine besondere Beziehung zu Immobilien.
Um unser Angebot noch bedarfsgerechter zu gestalten, haben wir uns jetzt entschieden, direkt an Ihren Fragen und Problemen anzusetzen. In Live-Beratungen in Kleingruppen können wir gezielt auf Ihren Beratungsbedarf eingehen. Ergänzt durch Input zu aktuellen Themen oder „Dauerbrenner-Fragen“ haben wir Ihnen ein praxistaugliches Paket geschnürt.
In monatlichen Q&A-Runden beantwortet Steuerberater Georg Spitz Ihre individuellen Fragen zu Steuerthemen. Zudem gibt es Infos zu aktuellen Themen und Änderungen als Kurz-Input. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich über eTermin in die Warteliste Ihres Wunschtermins einzutragen bzw. diesen zu buchen. Der Termin findet via Zoom statt. Gerne können Sie uns über die Anmeldemaske Ihre Fragen vorab zukommen lassen. Die aktuellen Themen und Termine finden Sie hier.
Zusätzlich zu den digitalen Angeboten sind auch Veranstaltungstermine in verschiedenen Großstädten geplant. Während dieser Tagesveranstaltungen werden Ihre Fragen im Mittelpunkt stehen. Eine Begrenzung auf 10 bis 15 Teilnehmer gewährleistet intensive Auseinandersetzung mit Ihren Themen und die Möglichkeit zu Austausch und Netzwerken.
Termine und weitere Informationen werden noch bekannt gegeben.
Sie sind bereits in einer entsprechenden Gruppe organisiert und möchten Steuerberater Georg Spitz zu sich einladen? Sprechen Sie uns gerne an, dann finden wir zeitnah einen passenden Termin.
Sie erreichen unser Sekretariat unter 09181/23223-0 oder per Mail an info@spitz-beratung.de.
In monatlichen digitalen Q&A-Runden wird es regelmäßig auch Input zu wechselnden Kernthemen geben. Ihre Fragen besprechen wir live im Termin. Gerne können Sie uns Ihre Themen auch vorab zukommen lassen.
Da die Teilnehmerzahl nicht beschränkt ist, sind auch kurzfristige Buchungen möglich. Die Themen und Termine finden Sie in Kürze hier auf unserer Website.
Einzelberatungstermine bei Steuerberater Georg Spitz sind momentan nur mit einer Wartezeit von mehreren Wochen möglich. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte unser Sekretariat telefonisch unter der Nummer 09181/23223-0 oder per Mail an info@spitz-beratung.de. Vielen Dank!
Dürfen wir Sie auf dem Laufenden halten? Dann schicken Sie uns doch bitte eine kurze Mail mit Ihren Kontaktdaten an immo@spitz-beratung.de und wir melden uns, sobald es losgeht!
Neben eigenen Veranstaltungen der Kanzlei ist Steuerberater Georg Spitz selbst häufig zu Gast bei Tagungen oder Workshops. Öffentlich zugängliche Termine finden Sie hier.
Aktuell stehen keine Veranstaltungen an.
13.04.2022. In diesem Beitrag geht es um das komplexe Thema der privaten Veräußerungsgeschäfte sowie einen weit verbreiteten Irrtum bei Immobilieninvestoren.
12.04.2022. Auch Immobilien-Investoren suchen nach Möglichkeiten Steuern zu sparen. Irgendwann taucht auf dem Weg des Immobilien-Investors ein Begriff bzw. ein Steuersparmodell die sogenannte “Spardosen-GmbH” oder vermögensverwaltende GmbH (vvGmbH) auf.
Was gibt es Neues für Investoren in den Bereichen Steuern und Recht? Hier finden Sie die aktuellen News.
03.08.2023. Die Beteiligten streiten über die Gewährung der Steuerbegünstigung (gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) für die vom Erblasser bis zu seinem Tod selbst bewohnte Doppelhaushälfte.
29.06.2023. Steuerzahler, die für die Pflege des Gartens einen professionellen Helfer beauftragen, können die Kosten der haushaltsnahen Dienstleistungen steuermindernd geltend machen. Voraussetzung ist, dass die beauftragte Hilfe eine ordnungsgemäße Rechnung gestellt hat und der Betrag überwiesen wurde.