Zur Stromlieferung als selbstständige Leistung neben einer umsatzsteuerfreien Vermietung
01.08.2021. Das Finanzgericht Niedersachsen hatte über die Frage zu entscheiden, ob Strom, den der Vermieter über eine Photovoltaikanlage erzeugt und an die Mieter liefert, umsatzsteuerlich als Nebenleistung der Vermietung anzusehen ist.