Vorläufigkeitsvermerk nach Soli-Musterklage - Steuerzahler müssen keine Einsprüche mehr einlegen
20.01.2020. Wegen einer Musterklage, die beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist, gibt es einen sog. Vorläufigkeitsvermerk. D. h., Steuerbescheide bleiben hinsichtlich des Solidaritätszuschlags automatisch offen. Diesen Vorläufigkeitsvermerk finden Steuerzahler im "Kleingedruckten" ihres Steuerbescheids. Individuelle Einsprüche gegen die Steuerbescheide sind daher prinzipiell nicht mehr erforderlich.