Tel. (09181) 23223-0
Aktuelles

Aktuelles

Wir bieten regelmäßig kostenfreie Veranstaltungen zur Steuer- und Unternehmensberatung an, zu denen wir unsere Mandanten und andere Interessenten herzlich einladen. Außerdem finden Sie hier auch die Inhalte der monatlich erscheinenden Mandanten-Informationen der DATEV.

Veranstaltungen

Aktuell stehen keine Veranstaltungen an.

News

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

11.12.2024. “Das Bewährte erhalten und das Neue wagen“

Wir bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Jahr 2024 und freuen uns, Sie auch im Neuen Jahr zu unterstützen.
Genießen Sie Ihre wohlverdiente Weihnachtspause im Kreise Ihrer Familie und starten Sie gut ins Jahr 2025.

Bitte beachten Sie: Unsere Kanzlei macht vom 24.12.2024 bis einschließlich 03.01.2025 Weihnachtsurlaub. 

weiterlesen > »

10 Jahre Kanzleizugehörigkeit - Verena Kühnlein

10 Jahre Kanzleizugehörigkeit - Verena Kühnlein

04.12.2024. Verena Kühnlein - für 10 Jahre Kanzleizugehörigkeit möchten wir uns recht herzlich bedanken. 

Wir freuen uns auf die kommenden Jahre! 

weiterlesen > »

Steuernews

Steuerfragen rund um die Dezember-Soforthilfe

27.02.2023. Diese Soforthilfe ist am 14.11.2022 vom Bundesrat beschlossen worden und am 19.11.2022 in Kraft getreten. Entsprechend ihrer Abkürzung "EWSG" betrifft sie staatliche Maßnahmen gegen die erheblich gestiegenen Energiekosten bei den Letztverbrauchern für Erdgas und Fernwärme. Sie tritt neben die Energiepreispauschale von einmalig 300 Euro zur Verringerung der Strompreiserhöhungen. 

weiterlesen > »

Wertermittlungsmethoden bei einem Grundstück für Zwecke der Schenkungsteuer

27.02.2023. Wer seinem Sohn oder der Tochter ein besonderes Geschenk zu einem besonderen Anlass machen will, der schenkt ihm oder ihr ein kleines Häuschen für die neue Lebensphase. Das machte in dem nachfolgenden Beispielsfall ein Vater, der aber so vernünftig war, dass er der Tochter die Auswahl des Grundstücks mit Gebäude, Carport und Garten überließ und das von der Tochter mit notarieller Urkunde erworbene Grundstück nur (!) bezahlte. Neben dem Kaufpreis von 900.000 Euro übernahm er auch die Grunderwerbsteuer und die Notar- und Grundbuchkosten. Nach der Hochzeitsfeier kam das zuständige Finanzamt auf den Vater zu und verlangte eine Schenkungsteuererklärung - diese Steuer hatte er in dem Schenkungsvertrag mit der Tochter auch übernommen. 

weiterlesen > »