Beginn der Mitteilungsverpflichtung über den Einsatz oder die Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems
16.09.2024. Mit dem Schreiben IV D 2 - S-0316-a / 19 / 10011 :009 vom 28.06.2024 hat das Bundesfinanzministerium die mit Schreiben IV A 4 - S-0319 / 19 / 10002 :001 vom 06.11.2019 ausgesetzte Mitteilungsverpflichtung über den Einsatz oder die Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems aufgehoben.