Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig
29.11.2018. Die derzeit geltenden Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundstücken für die Grundsteuer sind seit dem 1.1.2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz unvereinbar und bis spätestens 31.12.2019 durch eine Neuregelung zu ersetzen. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die verfassungswidrigen Normen allerdings weiter fort und dürfen nach Verkündigung der Neuregelung für weitere 5 Jahre, längstens aber bis zum 31.12.2024 angewandt werden.