Keine Drittanfechtung bei Feststellungsbescheiden zum steuerlichen Einlagekonto
24.05.2023. Der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist nicht befugt, den gegen die Kapitalgesellschaft ergangenen Bescheid über die gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos anzufechten. So entschied der Bundesfinanzhof.