25.07.2022. Verschiedene Situationen bzw. Entwicklungen des realen Lebens können ungewollte steuerliche Folgen herbeirufen. Dazu zählt z. B. das "Abfärben". Dies passiert im Ertragsteuerrecht dadurch, dass Wirtschaftsgüter (in der Regel Gebäude oder Grundstücke) einer Personengesellschaft an eine Kapitalgesellschaft mit oder ohne Miet-/Pachtzahlung zur Nutzung überlassen werden, an der ein oder mehrere Gesellschafter dieser Personengengesellschaft auch Gesellschafter mit der Mehrheit der Stimmrechte an der Kapitalgesellschaft sind.