Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
01.10.2018. Ein Ehepaar machte eine im Dezember 2010 entrichtete Zahlung i. H. v. 3.000 als außergewöhnliche Belastung geltend. Die Zahlung hatte das Paar an den in Brasilien lebenden Vater der Ehefrau als Unterhaltszahlung geleistet.